Ohne Küstenpatent kann man in Kroatien keinesfalls Boot fahren

Urlaub Kroatien – ein Wunschtraum etlicher Leute! Kroatien ist ein extrem beliebtes Urlaubsland. Insbesondere die Adriaküste besticht durch ihre Schönheit. Die bildschönen Buchten und die herrlichen Badestrände laden hier zu ausgiebigen Bootstouren, zum Sonnenbaden und Relaxen ein. Wirkliche Wasserratten kommen hier voll auf ihre Kosten. Wer in seinem Urlaub Kroatien selber ein Boot steuern möchte, der braucht ein so genanntes Kroatisches Küstenpatent – so heißt der Bootsführerschein in Kroatien. In der Bundesrepublik wird der Begriff nur für Nachweise innerhalb der Berufsschifffahrt verwendet. In Kroatien gilt der Begriff allerdings auch für die private Benutzung von Schiffen. Dabei existieren vier Abstufungen:

Als Boat Skipper A darf man, ab einem Alter von 16 Jahren, Schiffe von bis zu 7 Metern Länge und einer Leistung von acht kW führen. Von der Seeküste darf man sich dann allerdings nicht mehr als sechs Seemeilen entfernen. Dies entspricht dem Fahrtenbereich III. Für kürzere Touren im Urlaub Kroatien, insbesondere wenn man noch wenig Erfahrung hat, ist diese Klasse genügend.

Mit dem Küstenpatent Boat Skipper B können Segelboote, Motorboote sowie Jetfahrzeuge bis 30 Bruttoraumzahl (kurz BRZ) gesteuert werden. Eingegrenzt ist die Motorleistung dabei nicht. Diese Erlaubnis kann man ab 18 Jahren erwerben. Mit dem Motorbootführerschein dürfen die wesentlichsten Schiffsarten, die in einem Urlaub Kroatien in Frage kommen, geführt werden.

Durch die Fahrerlaubnis Boat Skipper C dürfen Boote bis 30 BRZ auch zu gewerblichen Zwecken geführt werden, eine Beschränkung der Motorleistung gibt es hier nicht. Gültig ist die Fahrerlaubnis stets nur für fünf Jahre. Nach Ablauf der Frist muss eine erneute ärztliche Untersuchung vorgelegt werden. Für größere Schiffe, braucht man das höchste Küstenpatent, den Yachtmeister A. Mit dem Küstenpatent ist das Führen von Segelschiffen und Motorbooten bis 100 oder 200 BRZ zu privaten oder gewerblichen Zwecken zulässig. Auch hier gilt (wenn der Führerschein gewerblich benutzt wird) die Berechtigung für 5 Jahre mit der anschließenden erneuten Untersuchung.

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